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B2B: ESG-SaaS

ESG Reporting Software

FINGREEN AI: SFDR / EU Taxonomy I CSRD / VSME I GHG I Scope 1,2&3 I SDGs I SASB uvm.

ESG Reporting Software

 FINGREEN AI: SFDR / EU Taxonomy I CSRD / VSME I GHG I Scope 1,2&3 I SDGs I SASB uvm.

ESG Kriterien für Unternehmen fingreen ai

Smarte ESG Lösung für Firmen & Portfolios

Um Unternehmen, Investoren und Anleger auf ihrem ESG Weg zu begleiten, haben wir sämtliche Standards in einer künstlichen Intelligenz (AI) zusammengefasst. Somit können wir kostengünstig und ganz wichtig, absolut transparent, maßgeschneiderte Lösungen für jede Art von Unternehmen bereitstellen. Unser Framework ist flexibel und kann an sämtliche Bedürfnisse und Branchen angepasst werden. Gleichzeitig wird es ständig mit neuen regulatorischen Anforderungen und Markterwartungen aktualisiert.

KI-basierte Saas-Plattform: FINGREEN AI

Software as a Service-cloudbasiertes Softwarebereitstellungsmodell: Unsere Kunden müssen keine eigene Infrastruktur aufbauen und keine Langzeit-Investition tätigen!

Was ist FINGREEN AI?

PROBLEM:

Das Regelwerk der EU-Kommission legt verbindliche Standards für nachhaltiges Wirtschaften fest. Doch wie können Unternehmen transparent und seriös nachweisen, wie nachhaltig sie wirtschaften?

PROBLEM:

Das Regelwerk der EU-Kommission legt verbindliche Standards für nachhaltiges Wirtschaften fest. Doch wie können Unternehmen transparent und seriös nachweisen, wie nachhaltig sie wirtschaften?

Sie müssen den ESG-

Regulierungsrahmen einhalten?!

Sie haben Anforderungen von

Investoren / Lieferanten / Kunden?!

LÖSUNG:

Viele ESG Vorschriften, eine einzigartige Lösung: FINGREEN AI ist eine ESG-Data-Intelligence-Lösung zur Bewertung, Überwachung und Verbesserung der Nachhaltigkeitsleistung.

LÖSUNG:

Viele ESG Vorschriften, eine einzigartige Lösung: FINGREEN AI ist eine ESG-Data-Intelligence-Lösung zur Bewertung, Überwachung und Verbesserung der Nachhaltigkeitsleistung.

Screening

Set Targets

Monitoring

Report

ESG Strategie Monitoring Angebot

Im Jahr 2021 gab es einen Paradigmenwechsel in den regulatorischen Rahmenbedingungen rund um Finanzen und Nachhaltigkeit. Die Europäische Union hat eine „Grüne Taxonomie“ veröffentlicht, begleitet von Compliance-Verpflichtungen für Finanzinstitute und Unternehmen wie die Sustainable Finance Disclosure Regulation (SFDR) oder die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD).


Banken I Investmentfirmen I Fondsgesellschaften I Versicherungen I AGs I KMUs I Stiftungen I Startups

ESG (Environmental, Social, Governance)

Unverbindliche Demo Anfrage

Unternehmen auf der ganzen Welt stehen unter dem Druck (oder eigener Intension 💚), ihre Auswirkungen zu analysieren, zu optimieren und darüber Bericht zu erstatten.

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ESG Nachhaltigkeit Definition und Abkürzung

Ganz egal, ob SFDR für den Kapitalmarkt, CSRD Verpflichtungen von Aktiengesellschaften oder die Skalierung der SDGs und CO₂-Emissionen nachhaltiger Firmen: Unser Framework ist flexibel, jederzeit up to date und kostengüstig!

ESG Nachhaltigkeit Definition und Abkürzung

Ganz egal, ob SFDR für den Kapitalmarkt, CSRD Verpflichtungen von Aktiengesellschaften oder die Skalierung der SDGs und CO₂-Emissionen nachhaltiger Firmen: Unser Framework ist flexibel, jederzeit up to date und kostengünstig.

EU-Taxonomie: CSRD, GAR, BTAR, SFDR

Die EU-Taxonomie schafft verbindliche Definitionen, was als nachhaltiges Wirtschaften gilt. Es gelten konkrete Anforderungen an Unternehmen, Banken & Kapitalmarktprodukte.

Was gilt für welche Branche?

  • Was kommt auf Unternehmen zu?

    Die EU-Taxonomie schafft die Voraussetzungen für standardisierte Nachhaltigkeits-Reportings mit vorgegebenen Kennzahlen. Der erste Schritt dorthin ist die geplante CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive), die eine Reihe nichtfinanzieller Kennzahlen als verpflichtend für das Nachhaltigkeits-Reporting festlegt. Damit die Daten branchenübergreifend für Investoren und andere Stakeholder nutzbar und zweckdienlich sind, müssen sie vergleichbar und zuverlässig sein. Die Daten müssen maschinenlesbar sein, um mittelfristig in eine zentrale europäische Datenbank eingespeist werden zu können.


    Die CSRD betrifft:


    • börsennotierte Unternehmen (ausgenommen börsennotierte Mikrounternehmen),
    • Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitern,
    • Banken,
    • Versicherer sowie
    • weitere Unternehmen, die von nationalen Behörden als relevant für das öffentliche Interesse eingestuft werden.

    Wenn die CSRD greift, werden EU-weit rund 50.000 Unternehmen ihr nachhaltiges Wirtschaften detailliert darlegen. Bei Unternehmen von großem öffentlichem Interesse sollen über die CSRD-Standards hinaus auch klimabezogene Leistungsindikatoren mit besonderem Augenmerk auf Umsatzerlöse, Investitions- und Betriebsausgaben abgefragt werden können.


    Die CSRD-Daten werden auch in der Finanzierung wichtig. Da die EU verstärkt Kapitalströme in nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten lenken will, stellt sie eine Vielzahl an Anforderungen an Banken und Finanzinstitute. Die wichtigste Kenngröße dabei ist die Green Asset Ratio (GAR), das Verhältnis von Taxonomie-konformen Aktiva zum Gesamt-Exposure. Damit Finanzintermediäre ihr GAR errechnen können, sind sie auf Nachhaltigkeitsdaten der Unternehmen angewiesen. Auch auf Kapitalmarktprodukte wie Green Bonds wird das Regelwerk angewendet: Was als „EU Green Bond“ vermarktet werden will, muss Taxonomie-konform sein. Dafür brauchen Emittenten ebenfalls die Nachhaltigkeitsdaten der Unternehmen.

  • Was kommt auf Banken zu?

    Banken müssen künftig ebenfalls ein Nachhaltigkeits-Reporting erstellen. Sie sollen berichten, wie hoch ihr Exposure in folgenden Bereichen ist:

    • emissionsreiche Wirtschaftsaktivitäten,
    • Assets, die hohen Klimarisiken ausgesetzt sind, und
    • Kunden von fossilen Kraftstoffen.

    Diese Informationen erlauben es, das Exposure der betreffenden Banken zu vergleichen sowie deren Nachhaltigkeitsrisiken und -strategien zu beurteilen. Außerdem zeigen die Kennzahlen, wie schnell Kreditgeber zu nachhaltigeren Geschäftsmodellen übergehen.


    Spätestens ab 2024 geben Banken darüber hinaus in ihren Nachhaltigkeits-Reportings zwei neue Informationen an: die Green Asset Ratio (GAR) sowie die Banking Book Taxonomy Alignment Ratio (BTAR). Die GAR misst das Verhältnis von Taxonomie-konformen Bilanzpositionen einer Bank zur Gesamtmenge der Bilanzpositionen. Das Problem dabei: Da viele Mittelständler kein CSRD-Reporting vorlegen, können deren nachhaltige Investitionen formal nicht als „grün“ gewertet werden. Diese Lücke schließt die BTAR. Sie erweitert den Anwendungsbereich der Taxonomie auf Forderungen gegenüber Unternehmen, die nicht von der CSRD betroffen sind. Die benötigten Daten müssen entweder bilateral eingeholt oder geschätzt werden. Die BTAR soll dafür sorgen, dass Banken sich nicht allein auf CSRD-Kunden begrenzen, um ihre eigene Green Asset Ratio zu steigern.

  • Was kommt auf den Kapitalmarkt zu?

    Seit März 2021 sorgt die Sustainable Finance Disclosure Regulation (SFDR) für mehr Transparenz bei Kapitalmarktprodukten. Sie verfolgt das Ziel, Angaben zur Nachhaltigkeit und insbesondere Nachhaltigkeitsrisiken bei Finanzprodukten zu standardisieren. Damit schafft sie einen paneuropäischen Rahmen, um Investitionen in nachhaltige Anlagen zu vereinfachen und Transparenzanforderungen zu harmonisieren. Die SFDR ermöglicht es, die Nachhaltigkeitscharakteristika, -risiken sowie -ziele verschiedener Finanzprodukte zu verstehen und vergleichen zu können. Die Nachfrage nach ökologischen Anlagen steigt stetig, sodass Emittenten von einem günstigen Momentum profitieren. Auch in diesem Bereich wird die Taxonomie in immer mehr Regulierungen herangezogen, um zu entscheiden, welche Produkte das Label „grün“ verdienen. So müssen Anleihen, die als „European Green Bonds“ vermarktet werden, schon bald dem European Green Bond Standard (EU GBS) entsprechen. Dafür muss das Kapital gänzlich in Taxonomie-konforme Wirtschaftstätigkeiten fließen, und die Emittenten müssen spezielle Green-Bond-Factsheets auf ihren Websites publizieren. Zusätzlich soll ein jährliches Reporting den Investoren darüber Aufschluss geben, ob die Emissionserlöse nachhaltig verwendet werden. Noch befindet sich der EU GBS allerdings in der Abstimmung zwischen EU-Rat und dem EU-Parlament.

ESG: Environment - Social - Governance

Unter ESG versteht man die Berücksichtigung von Kriterien aus den Bereichen Umwelt (Environmental), Soziales (Social) und einer fairen Unternehmensführung (Governance).

Inhalte der ESG-Kriterien

ESG Nachhaltigkeit Definition und Abkürzung

ESG Wissenswertes:


  • Environment
  • Social
  • Government
ESG Nachhaltigkeit Definition und Abkürzung

ESG Wissenswertes:


  • Environment
  • Social
  • Government

Die Nachhaltigkeitskriterien für eine ESG-Zertifizierung befassen sich mit den Bereichen Environment (=Umwelt), Social (=Gesellschaft) und Governance (=Unternehmensführung). Dabei kommt jedem Bereich eine eigene Bedeutung zu, der wiederum aus den verschiedensten Aspekten beleuchtet wird.


Environment 🌱:


Environment, der erste der drei Aspekte befasst sich mit der Umwelt und unserem Planeten. Wie viel Treibhausgase und welche Schadstoffe in Luft und Wasser werden emittiert? Werden vorhandene Ressourcen und die Energie effizient genutzt? Außerdem wird der Klimawandel selbst auch als eine wirtschaftliche Bedrohung für das Unternehmen eingestuft und damit berücksichtigt, inwiefern sich das Unternehmen an die durch den Klimawandel verursachten Veränderungen anpassen und die Auswirkungen gegebenenfalls sogar abmildern kann.


Analysiert werden im Bereich „Environmental“ unter anderem:


  • Wird der Ausstoß und die Verursachung von CO2 reduziert und auf eine CO2-Neutralität hingearbeitet?
  • Gibt es Strategien und Maßnahmen zur Abmilderung des Klimawandels?
  • Welche Pläne und Strategien gibt es, um sich an den Klimawandel anzupassen?
  • Wird das Energiemanagement hinsichtlich einer höheren Effizienz verbessert?
  • Werden zur Energieproduktion erneuerbaren Energien wie z. B. Wasser-, Windkraft oder Solar eingesetzt?
  • Kommen nachhaltiger Technologien und Infrastrukturen zum Einsatz?
  • Werden natürlichen Ressourcen entlang der gesamten Wertschöpfungskette eingespart und geschützt?


Social ❤️:


Auch der soziale und gesellschaftliche Aspekt spielt eine wichtige Rolle – dabei steht an erster Stelle die Menschenwürde. Dabei spielt nicht nur die Situation in den Unternehmen vor Ort, also die Arbeitssicherheit, der Gesundheitsschutz oder die Diversität unter den Mitarbeitenden eine große Rolle. Auch die Einhaltung von Menschenrechten entlang der gesamte Wertschöpfungskette wird betrachtet. Darunter fallen zum Beispiel die Arbeitsbedingungen für Lieferant:innen und auch das Verbot von Kinderarbeit. Auch der Umgang mit den Kund:innen kann mit einbezogen werden. Relevant ist außerdem auch, wie sich das Unternehmen gesellschaftlich engagiert.


Analysiert werden im Bereich „Social“ unter anderem:

  • Werden Arbeitnehmer- und Menschenrechte eingehalten?
  • Kooperationen das Unternehmen mit autoritären Regierungen?
  • Wie steht es um den Gesundheitsschutz? Sind die Arbeitsplätze sicher und ergonomisch?
  • Werden Mitarbeiter:innen (auch in der Lieferkette) fahr behandelt und bezahlt?
  • Gibt es in dem Unternehmen oder den Lieferketten Zwangsarbeit?
  • Haben Mitarbeiter:innen Möglichkeiten zur Weiterentwicklung und Fortbildung?
  • Übernimmt das Unternehmen gesellschaftlichen Verantwortung, zum Beispiel durch Spenden für soziale / kulturelle / ökologische Projekte oder die Freistellung von Mitarbeiter:innen für ehrenamtliches Engagement?


Governance 🧐:


Das dritte Kriterium „Governance“ bezieht sich auf eine verantwortungsvolle Unternehmensführung. Hier wird der Umgang innerhalb des Unternehmens, vor allem aber die Unternehmensführung unter die Lupe genommen. Wie steht es um Fairness und Transparenz? Werden Gesetze und Regeln eingehalten? Wie sind interne Gremien (z. B. Aufsichtsrat) zusammengesetzt? Durch die Berücksichtigung und Bewertung dieses Themas sollen für Anleger:innen auch solche Risiken in einem unternehmen erkennbar sein.


Analysiert werden in „Governance“ unter anderem:

  • Hält das Unternehmen Gesetze und Richtlinien (sog. „Compliance“) ein?
  • Wird über konkrete Maßnahmen zur Verhinderung von Korruption, Bestechung, Betrug verfügt?
  • Gibt es klar definierte Vergütungsrichtlinien?
  • Herrscht innerhalb des Unternehmens Chancengleichheit?
  • Besteht Fairness gegenüber Wettbewerbern?
  • Hat das Unternehmen unabhängige und vielfältig zusammengesetzte Kontrollgremien (z. B. Aufsichtsrat)?
  • Erfolgt eine offene Kommunikation und gibt es Transparenz?


ESG Zusammenfassung:


Die ESG-Kriterien (Abkürzung für: Environmental, Social, Governance) dienen Unternehmen um ihre Strategie nachhaltig zu verbessern und schaffen gleichzeitig Transparenz für ESG Investing. Durch die Offenlegungsverordnungen kann nun nachvollzogen werden, ob ein Unternehmen sich an die ESG-Kriterien hält, oder lediglich Greenwashing betreibt. Wir freuen uns mit FINGREEN AI einen kleinen Teil zur Verbesserung der Unternehmens- und Investmentkultur beizutragen.

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