Bausparen lohnt sich, wenn du später das Bauspardarlehen abrufst, und normale Baukredite dann viel teurer sind als heute. Bis dahin erhältst du sogar Guthabenzinsen.
Was ist ein Bausparvertrag?
Bei einem Bausparvertrag werden zwei Verträge kombiniert: ein Sparplan und ein Immobiliendarlehen. In der Sparphase ist der Zins meist geringer als marktüblich. Es gibt zwar Abschluss- und Verwaltungskosten, dafür sind die Zinsen beim Bauspardarlehen meist etwas günstiger als jene Hypothekenzinsen, die dir Banken zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses bieten.
Zunächst wird die Bausparsumme festgelegt. Sie entspricht dem Betrag, den der Sparer in seine Immobilie investieren will. Nach Angaben des Verbands der privaten Bausparkassen lag die durchschnittliche Bausparsumme bei Neuverträgen im Jahr 2022 bei 56.000 Euro. Beim Kauf oder Bau einer durchschnittlichen Immobilie deckt der Bausparvertrag also nur einen Teil der gesamten Finanzierung ab.
Zunächst muss der Kunde einen Teil der Bausparsumme ansparen, in der Regel 30 bis 50 Prozent. Nach einer gewissen Zeit – beispielsweise nach sieben oder zehn Jahren – ist der Vertrag „zuteilungsreif“. Das bedeutet, dass der Sparer das Darlehen für die Baufinanzierung abrufen kann. Dieses Geld darf er dann für sogenannte wohnwirtschaftliche Zwecke ausgeben, wie im Bausparkassengesetz festgelegt ist (§ 1 Abs. 3 BauSparkG).
Die Rückzahlung des Bausparkredits läuft dann ebenfalls wieder über einige Jahre. Bei vielen Verträgen kann der Bausparkunde wählen, über welchen Zeitraum er den Kredit zurückzahlen möchte. Dabei gilt: Je schneller die Rückzahlung erfolgt, umso niedriger ist in der Regel der Kreditzins. Anders gesagt: Den beworbenen Zins gibt es meist nur bei sehr schneller Rückzahlung.
Bei der Zuteilung eines Vertrags muss sich der Bausparer aber nicht unbedingt für das Darlehen entscheiden. Er kann auch nur die Auszahlung seines Bausparguthabens beantragen. Dann endet der Vertrag.
Es gibt auch eine dritte Möglichkeit: Der Bausparer kann nach der Zuteilung einfach weiter sparen. Dann wird das mögliche Baudarlehen im Laufe der Zeit zwar immer kleiner, gleichzeitig verzinst sich aber das Guthaben weiter. Gerade bei gutverzinsten Altverträgen ist dies für den Bausparer eine interessante Möglichkeit. Zehn Jahre nach der Zuteilung hat die Bausparkasse dann allerdings ein Kündigungsrecht.
Variante | Kann sich lohnen, wenn … |
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Versicherung gegen steigende Bauzinsen | der spätere Immobilienerwerb fest eingeplant ist |
die Bauzinsen deutlich ansteigen | |
Bausparsofortfinanzierung | die Zinsen für die gesamte Baufinanzierung festgeschrieben werden sollen |
der Gesamteffektivzins niedriger ist als ein vergleichbares Annuitätendarlehen | |
Sparvertrag | es vor allem um die staatliche Förderung geht |
das Geld nicht benötigt wird | |
die Sparraten genau eingehalten werden können |
Für diesen Zweck einen Bausparvertrag einzusetzen, ist meist einfacher als einen Immobilienkredit über wenige Zehntausend Euro bei einer Bank zu beantragen. Denn bei einem Finanzierungsbedarf unterhalb von 50.000 Euro machen viele Banken überhaupt kein Angebot, oder nur ein schlechtes.
Für Bausparkassen gehören diese Darlehenssummen dagegen zum täglichen Geschäft. Darüber hinaus können sie Darlehen unter 30.000 Euro auch ohne Grundschuld vergeben. Gerade wenn eine Modernisierung absehbar ist, hilft ein Bausparvertrag, diese Finanzierung vorzubereiten. Denn die Kosten – und häufig auch der Zeitpunkt – für die Modernisierung lassen sich gut abschätzen. Bausparsumme und Spardauer stehen also fest, und die Eckdaten des Bausparvertrags lassen sich genau einstellen.
Wer also für eine Modernisierung eine mittlere Finanzierungssumme über 15.000 bis 50.000 Euro benötigt, sollte sich die Angebote der Bausparkassen näher ansehen. Dies gilt umso mehr, wenn Du die Voraussetzung für die staatliche Förderung erfüllst und davon ausgehst, dass die Zinsen in den kommenden Jahren wieder steigen.
Diese Hinweise müssen rechtlich genannt werden 👨⚖️:
Risikohinweis: Der Wert einer Kapitalanlage kann fallen oder steigen. Kapitalanlagen sind mit Risiken verbunden und können zum Verlust des eingesetzten Vermögens führen. Keine Anlageberatung: Die hier dargestellten Finanz- und Marktinformationen sind zu allgemeinen Informations- sowie Werbezwecken erstellt worden. Sie ersetzen weder eigene Marktrecherchen noch sonstige rechtliche, steuerliche oder finanzielle Informationen bzw. Beratungen.
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